Unsere Kernkompetenz ist die Entgeltabrechnung für kleine und mittelständische Unternehmen branchenübergreifend, bundesweit, international.
Jetzt kostenlos & unverbindlich Ihr Angebot anfordern!
Outsourcing mit Salär Office steht für die gleichsam verantwortungsvolle wie konsequente Steigerung der Rentabilität und damit des Erfolgs Ihres Unternehmens.
Mehr erfahrenDas Salär Office Entgeltmanagement garantiert Rechtssicherheit, Termintreue, Datenschutz sowie exzellente und damit kostengünstige Prozesse.
Mehr erfahrenErgänzend zur Entgeltabrechnung entlastet Salär Office Ihr Unternehmen zuverlässig und kompetent um zentrale To Dos der strategischen und operativen Personalarbeit.
Mehr erfahrenBitte beachten: KUG-Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Monats der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung und der Fristwahrung – sprechen Sie uns an.
Die Beantragung von Verdienstausfällen (Entschädigung) im Rahmen des Infektionsschutzgesetz wird bald einfacher. Die Entschädigungen sind ab 31.03.2021 nicht mehr nach dem genauen Verdienstausfall zu berechnen. Die neue Berechnung ist an die KUG-Berechnung angelehnt. Ausführliche rechtliche Informationen zur neuen Entschädigungsabwicklung gibt es noch nicht, denn die betroffenen Verbände müssen sich auch erst einmal mit den Änderungen auseinandersetzen. Wir unterstützen unsere Kunden auch weiterhin gerne bei der Beantragung von Verdienstausfällen bei Quarantäne von Mitarbeitern/Sorgeberechtigten.